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Pflanzenschutzgesetzgebung in Deutschland


Das Pflanzenschutzgesetz

Das Pflanzenschutzgesetz wurde vor dem Hintergrund der neuen EU-Regelungen zum Pflanzenschutz novelliert (Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts vom 6. Februar 2012, BGBl. 2012 Teil I Nr. 7, Artikel 1). Es wurden viele Ergänzungen und Änderungen notwendig, insbesondere zu Verfahrensfragen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. in Verbindung mit der Zonenzulassung und gegenseitigen Anerkennung, zur Einbindung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes als Norm für jeden beruflichen Anwender, zur Aus- und Weiterbildung der Anwender von Pflanzenschutzmitteln, zur Unterscheidung zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern und zur Erhebung von Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Laut Paragraph 3, Absatz 1, darf Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz umfasst insbesondere

  1. die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG
  2. die Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ... und
  3. Maßnahmen zum Schutz vor sowie die Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung , das Lagern und den sonstigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Menschen und Tier und für den Naturhaushalt einschließlich des Grundwassers, entstehen können.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz und gibt diese im Bundesanzeiger bekannt.
Paragraph 4 fordert, dass die Bundesregierung einen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beschließt. Parallel dazu wurden auch andere rechtliche Regelungen, die mit dem Pflanzenschutzgesetz in Verbindung stehen, angepasst, z. B. war eine Novellierung der Sachkundeverordnung notwendig. 



Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Gemäß der Richtlinie 2009/128/EG müssen die Mitgliedstaaten Nationale Aktionspläne erarbeiten. In Deutschland wurden dazu schon vor längerer Zeit Grundlagen gelegt. In zwei Workshops in den Jahre 2002 und 2003 in Potsdam wurde erstmalig in Deutschland ein breiter Dialog zur strategischen Ausrichtung des Pflanzenschutzes geführt. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde im Jahre 2004 das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz veröffentlicht, das dann unter neuen politischen Rahmenbedingungen erneut diskutiert und schließlich im Jahre 2008 zum nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterentwickelt wurde. Als Zielstellung wurde formuliert: „Ziel des nationalen Aktionsplanes ist, die Risiken, die durch die Anwendung von PSM entstehen können, weiter zu reduzieren. Insbesondere ist die Anwendung von chemischen PSM auf das notwendige Maß zu begrenzen, …“.

Der nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde vor dem Hintergrund der neuen EU-Regelungen und mit engem Bezug zu den Anpassungen im deutschen Pflanzenschutzrecht überarbeitet und am 10. April 2013 gemäß § 4 Pflanzenschutzgesetz von der Bundesregierung beschlossen und am 15. Mai 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Reduktion der Risiken und Auswirkungen für Mensch und Umwelt, die von Pflanzenschutzmittelanwendungen ausgehen können sowie die Einführung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzverfahren für den integrierten Pflanzenschutz. Der nationale Aktionsplan bündelt zahlreiche Aufgaben in Forschung und Praxis, an denen der Bund, insbesondere mit seinen Einrichtungen Julius Kühn-Institut (Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, und die Länder, vor allem mit den Pflanzenschutzdiensten, mitwirken. Aber auch viele andere Institutionen, Berufsverbände und Umweltorganisationen sind beteiligt.



Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz

Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz liegen als Publikation im Bundesanzeiger Nr. 76a vom 21. Mai 2010 vor. Sie sind an die Anwender gerichtet, beschreiben das „gute Handwerk“ im Pflanzenschutz auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen und schließen die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes ein (siehe Pflanzenschutzgesetz § 3).